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Zur Bedeutung des "von" im Namen als Adelskennzeichen

Kennzeichnet das "von" in jedem Fall eine Adelsfamilie?

Das Wörtchen "von" vor einem Namen muß nicht zwangsläufig darauf hinweisen, daß es sich bei der betreffenden Familie um ein ehemaliges deutsches Adelsgeschlecht handelt. Namentlich in Schleswig-Holstein, in Niedersachsen und in Westfalen, wo der allergrößte Teil der nachfolgend aufgeführten Familien herkommt, gab es sehr viele Geschlechter nichtadeliger Herkunft, die ein "von" im Namen tragen, aber nicht adelig waren. Ihr "von" kommt von den ursprünlichen Herkunftsbezeichnungen und ist nur sehr selten zu einem Adelszeichen geworden (z.B. bei den v.Doemming, v.Eynern, v.Felbert, v.Duisburg - dort aber immer nur für bestimmte Personen und deren Nachkommen und nicht für die ganze Familie).

Eine vollständige Martikel, welche Familien oder Personen vor 1918 - also der Abschaffung der Monarchie und dem Ende des historischen Adelsstandes - ehemals adeligen und welche ehemals nichtadeligen Standes waren, existiert bis heute nicht und so kommt es immer wieder zu Verwechslungen und Fehlinterpretationen, wenn ehemalige Nichtadelige mit einem "von" als ehemalig adelig anerkannt werden möchten.
 
Von oder v.?

Faksimiles einiger Titelzeilen von Aufsätzen zum Thema, wie sie im Deutschen Adelsblatt abgedruckt worden sind. Diese Aufsätze sind im Volltext insgesamt auch in unserer gegen einen kleinen Obolus bestellbaren Dokumentations-Mappe enthalten.

Jedoch haben sich einige Genealogen schon vor Jahrzehnten bemüht, eine zumindest ziemlich große Anzahl von Familiennamen zu sammeln, die verstreut in Fachblättern abgedruckt wurden. Wir möchten an dieser Stelle eine kumulierte Liste aller von uns ermittelbaren Namen aus diesen Quellen nennen, die ein "von" enthalten, aber -  der Einschätzung der damaligen Schriftsteller zufolge - ehemals nichtadeliger Herkunft waren. Hierbei kann es sich um ganze Familien, gelegentlich aber auch nur um einzelne Personen handeln.

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Die Doku-Mappe, die Sie von uns gern gegen 20,00 Euro (ohne zusätzliche Kosten für Sie, Porto und Verpackung gehen zu unseren Lasten) im Inland oder europäischen Ausland erhalten können, enthält alle Quellen, die für die obige Aufstellung herangezogen wurden.

Dazu zählen sieben zum Teil sehr ausführliche Artikel aus dem Deutschen Adelsblatt der Jahre 1891 bis 1925, die wir für Sie bereits übersichtlich zusammengestellt und im Faksimile abgedruckt haben (neun Seiten). Einen Auszug aus einigen Titelzeilen finden Sie rechts in der Abbildung.

In der Mappe finden Sie weiters Hintergründe zum Thema, Entstehung, Werdegang und Diskussion aller nichtadeligen "von"-Namen, sowie auch jede der oben genannten Familien erwähnt. Ferner ist in der Mappe enthalten unser 24seitiger Aufsatz zum Thema "Das von und v. in den preußischen Ranglisten. Zur Frage der adelsrechtlichen Bedeutung verschiedener Schreibweisen von Adelszeichen" als Sonderdruck aus unserer "Nobilitas - Zeitschrift. für deutsche Adelsforschung".

Anmerkungen zu den obigen Ausführungen:

  • [1] = Der Deutsche. Herold, Jahrgang XIX, Berlin 1888, Seite 24

  • [2] = Eingesandt, in: Deutsches Adelsblatt, Berlin 1891, S.76-77 / Eingesandt. Sprechsaal, in: Deutsches Adelsblatt, Berlin 1891, Seite 144-146 / Friedrich-Carl Esbach: Das Wort "von" als Adelsprädikat, in: Dt. Adelsblatt, Berlin 1908, Seite 4-5 / Betrachtungen über adelige Namensformen, in: Dt. Adelsblatt, Berlin 1908, Seite 33-35 / Zur Beachtung bei der Werbung neuer Mitglieder, in: Dt. Adelsblatt, Berlin 1922, Ausgabe Nr.3 / Otto v.Gellhorn: Bürgerlich "von", in: Dt. Adelsblatt, Berlin 1924, Seite 355-357 / O.v.Gellhorn: Bürgerlich "von". Nachträge, in: Dt. Adelsblatt, Berlin 1924, Seite 402-403 / O.v.Gellhorn: Bürgerlich "von", in: Dt. Adelsblatt, Berlin 1925, Seite 10-11


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