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Die FAQs - Frequently asked questions

Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten 

I. Welche Adelsrangfolgen gibt es? 

Als höchste politische Würde wurde der Titel Kaiser vergeben oder angenommen. Es gab ihn schon im römischen Weltreich, wo er eigentlich zuerst ein Personenname des Julius Cäsar war, den die Römer und dann die Griechen "Kaisar" nannten. Da das römische Reich ein Weltreich war, verband man mit dem Begriff auch eine Weltmacht. Nach Erlöschen der römischen Macht in Europa wurde das Kaisertum im Jahre 800 von den Franken wieder aufgenommen. Bis heute hat sich der Begriff gehalten, in Deutschland gab es bis bis 1918 einen "Deutschen Kaiser". Er gehörte zur Gruppe des Hochadels und der Fürsten. 

In der Rangfolge an nächster Stelle stand in der Fürstengruppe der König, vom althochdeutschen "Chunni" abgeleitet, was soviel wie "Geschecht" bedeutet. Der König war Oberhaupt eines Stammes und wurde bei allen germanischen Völkern erblich. In der Geschichte stritten sich weltliche (Kaiser) und geistliche (Papst) Herrscher um das Recht, den Königstitel zu verleihen. In Deutschland gab es zuletzt (1918) fünf Könige, nämlich die  von Bayern, Preußen, Sachsen und Württemberg. Der König hatte gegenüber den übrigen Fürsten den Vorzug gewisser Privilegien (Anrede "Euere Majestät") und er konnte auch selbst adeln. 

Dann folgt - ebenfalls in der Fürstengruppe - der Herzog, abgeleitet vom lateinischen Wort "dux". In Germanien ursprünglich ein erwählter Heerführer. Später wurde er im Frankenreich als Mittler zwischen königlicher Gewalt und den Grafen eingesetzt, mehrere Grafschaften wurden unter einem Herzog vereinigt. In Deutschland gab es mehrere Herzog- und auch Großherzogtümer bis 1918, die ebenfalls das Recht hatten, zu adeln. 

Schließlich gehört zur Gruppe der Fürsten noch der einfache Fürst, abgeleitet vom althochdeutschen "furisto", das ehemals den Obersten oder Führer eines politischen Verbandes bezeichnete. Man unterscheidet geistliche (Erzbischöfe, Bischöfe) und weltliche Fürsten (hierzu zählen auch Mark- und Pfalzgrafen sowie Kurfürsten, die das Recht hatten, den Kaiser zu wählen). Seit 1918 regiert in Deutschland kein Fürstenhaus mehr, aber viele existieren noch. 

Als nächstes kommt der Graf, der anfänglich mit den Fürsten gleichgestellt, später aber ihnen untergeordnet wurde und ursprünglich von einem Kömig oder Fürsten als dessen Beamter ernannt und durften dafür Land nehmen oder erhielt für seine Dienste besondere Vorrechte. Verwaltungsbezirke unter Grafen nannte man Grafschaften. Später wurde der Titel Graf verliehen, ohne daß daran ein Amt gebunden war. 

Dann folgt der Freiherr, im Mittelalter auch Edelherr genannt, ursprünglich die Bezeichnung eines "wahrhaft freien Mannes" im Gegensatz zum abhängigen Bauern. Später wurde der Titel als Adelsrang verliehen, namentlich in Österreich, weniger in Norddeutschland. Im späten Preußen bis 1918 war ein gewisses Vermögen und Einkommen an die Verleihung des Titels geknüpft. Der Freiherr ist der letzte titulierte Adelige. 

Auf einer Zwischenstufe zwischen titulierten und untitulierten Geschlechtern stehen die Ritter und die Edlen, wobei man in Österreich diese Gruppe auch mit der kommenden - dem untitulierten Adel - zusammenfaßt. Diese Adelsbezeichnungen wurden vornehmlich in Süddeutschland und in Österreich verliehen, gelegentlich auch nur für eine Person (sogenannter "Personaladel", während der gewöhnliche Adel erblich ist für alle Nachkommen weiblichen und männlichen Geschlechts im Mannesstamm ist). 

Die größte Gruppe des Adels stellen die Untitulierten, die, wie der Name schon sagt, keinen Titel besitzen. Es sind dies Familien des Niederadels, die lediglich ein "v.", ein "v. und zu", ein "zu", seltener auch ein "am" oder ein "vom" als Adelszeichen führen. Es gibt auch Adelsfamilien, die gar kein Adelszeichen führen und trotzdem adelig sind. Entstanden oft durch die Übernahme von Herkunftsbezeichnungen im Mittelalter, wurde die Bezeichnung seit dem 14.Jahrhundert durch ein Diplom bis 1918 verliehen. 

2. Wie kann Adel verlorengehen?

Adel konnte nur dann verloren gehen, wenn man ihn besaß. Das heißt, es mußte ein Nobilitierungsdiplom eines deutschen Kaisers (1300-1806), eines seiner Hofpfalzgrafen oder eines deutschen Landesfürsten (1815-1918) vorliegen oder man mußte nachweisen, daß man schon vor 1400 edelfrei war und zum Adel zu zählen war.

Einzelne Mitglieder von Familien, die zu den vorgenannten Gruppen gehörten, konnten den Adel jederzeit verlieren, in Preußen, dem größten Staat Deutschlands, allerdings nur zwischen 1794-1870 (rund 700 Fälle in dieser Zeit). Geadelt werden konnten mehrere Personen, der Adelsverlust aber war immer persönlicher Natur. Hierbei wurde der Adel beispielsweise aufgrund einer Straftat mit anschließender Verurteilung gerichtlich aberkannt, die schon geborenen Kinder blieben adelig, die danach geborenen Kinder wurden bereits nichtadelig geboren (ausführlich berichtet hierüber der in der Zeitschrift Nobilitas, Folge 17 vom August 2001, Seiten 826-840 erschienene Artikel "Standesregulierung durch Adelsverlust in Preußen 1794-1871). 

Es gab außerdem die Bestimmung, daß man in Preußen von 1794 bis 1807 wegen nicht standesgemäßer Tätigkeit (abhängige niedere Beschäftigungen) oder einer falschen Heirat den Adel behördlich ablegen mußte, was aber nur sehr selten vorgekommen ist. 

Ferner konnten Adelige ihr Adelszeichen jederzeit freiwillig ablegen (was gelegentlich vorkam), vor allem, wenn sie glaubten, ihren Stand nicht mehr repräsentieren zu können, oder wenn sie sich Vorteile davon verhofften, z.B. bei einer Auswanderung ins demokratische  Amerika, wo die Adelsbezeichnung eher hinderlich war. Der Adelige erklärte dies dann gegenüber der Adelsbehörde und diese nahm seine Erklärung zu den Akten. Noch heute gibt es Adelsverzichte, die in Form der öffentlich-rechtlichen Namenserklärung stattfinden). 

Hingegen konnte ein Edelmann seinen Adel niemals käuflich abgeben. Man konnte höchstens eine Person als Scheinadeligen gegen Geld adoptieren, aber dabei wurde der Adel nicht verkauft, denn der "Verkäufer" behielt seinen Namen (und der Adoptierte wurde dadurch keinesfalls adelig). Den Adel beim Würfelspiel verlieren konnte man ebenso nicht, obgleich dieses Motiv zumindest in der Belletristik und der Romanliteratur recht beliebt war.

3. Wie spricht man Adelige an? 

Adelsnamen sind 1919 Namensbestandteil geworden. Namensrechtlich ist es also vollkomen legitim, wenn Sie eine mit einem "Freiherr v.X." verheiratete Dame "Frau Freiherr von X." ansprechen, auch wenn dies dem gesunden Sprachgefühl widerstrebt. Wir empfehlen hier höflichere Anredeformen. Das hat nichts mit Unterwürfigkeit oder gewollter Ungleichheit zu tun, sondern zollt einfach nur den historischen Gegebenheiten Rücksicht, ohne daß ein Nichtadeliger sich demütig vorkommen müßte, wenn er die Titel entsprechend dekliniert.

Diese Anreden hängen vom jeweiligen Titel ab und den adelsrechtlich daran hängenen Privilegien. Bei den Fürsten ist eine Pauschalangabe zur Anrede nur im Einzelfall zu treffen und sollte im Genealogischen Handbuch des Adels nachgesehen werden (zu beziehen unter www.starke-verlag.de), weil häufig nicht nur jede Familie, sondern gelegentlich auch einzelne Familienmitglieder andere Anredeformen haben. So ist zum Beispiel die korrekte Anrede für den Chef des Fürstenhauses v.Quadt-Wykradt-Isny "Durchlaucht", die nachgeborenen Geschwister aber sollten mit "Erlaucht" angesprochen werden. Auch hier gilt, daß man nicht jedes dritte Wort mit "Durchlaucht" beginnen muß. 

Grafen spricht man ohne das sonst übliche "Herr" und "Frau" an, also nicht "Herr Graf v.Bismarck", sondern nur "Graf Bismarck". Das "v." oder "v.und zu" kann in der Anrede (auch in der Briefanrede) wegfallen. 

Etwas anders ist es bei den Freiherren. Ohne unhöflich zu wirken, sagt man der Einfachheit halber nicht "Freifrau Bismarck" und schon gar nicht "Frau Freifrau v.Bismarck", sondern schlicht "Frau v.Bismarck" oder "Herr v.Bismarck" 

Manche Freiherren führen den Titel Baron (meist Balten), diese nennte man dann zum Beispiel "Baron Bismarck". Entsprechendes gilt für die Damen. Es heißt richtig "Gräfin Bismarck". Unvermählte Töchter von Grafen und Freiherren heißen "Komteß" und "Freiin" oder "Baroneß", also beispielsweise "Komteß Bismarck", "Freiin Bismarck" oder "Baroneß Bismarck". Der "Baron" in der Anrede kommt aber auch für Freiherren in Österreich, Bayern und im katholischen Westfalen vor. 

Die Edlen und Ritter läßt man in der Anrede fort. Einen "Ritter v.Bismarck" oder einen "Edlen v.Bismarck" spricht man daher nur mit "Herr v.Bismarck" an. 

Untitulierte spricht man wie Nichtadelige an, also ganz schlicht "Herr v.Bismarck" oder "Frau v.Bismarck". Wer möchte, darf auch die unverheirateten "Fräulein v.Bismarck" nennen. 

Aber keine Angst: Im Zweifelsfall wird es Ihnen Ihr Gegenüber niemals übel nehmen, wenn Sie ihn fragen, wie er angesprochen werden möchte! Weitere Grundregel: Im schriftlichen Verkehr in der Adresse immer den vollen Titel anführen, also "Seiner Durchlaucht Fürst v.Bismarck", fürs Mündliche siehe oben! Außerdem gibt es zu diesem Thema eine aktuelle Broschüre "Adelsnamen - Adelstitel", die ebenfalls beim oben genannten Starkeverlag kostengünstig zu beziehen ist. 

4. Was versteht man unter Adelsadoptionen? 

Wird man durch Adoption adelig? Für alle, die bei der Antwort auf diese Frage ein Angebot zum Titelverkauf erhoffen, wird die Lektüre enttäuschend sein. Nein, deutschen Adel kann man nicht durch Adoption erlangen (Ausnahme: Transmissionsadel in Bayern 1808-1818!, z.B. Familie v.Aichberger), denn seit 1918 wird niemand mehr geadelt, weil es keine regierenden Fürsten mehr gibt. Wer sich gegen Geld adoptieren läßt, erwirbt den Namen, aber nie den Adel. Er kann sich dann zwar namensrechtlich legitim so oder so nennen, wird aber nie das erreichen, was er will (Anerkennung, Erfolg im Geschäftsleben), da die "schwarzen Schafe" schnell bekannt werden und sich die Absicht des persönlichen Vorteils dann ins Gegenteil verkehrt! 

Der Zugang zu Adelsvereinigungen wird diesen Personen verweigert, Ansprüche auf adelige Stiftungen oder gar die Aufnahme in die Ritterschaften oder ritterschaftlichen Klöster werden ebenfalls nicht genehmigt. Ein Eintrag in das Genealogische Handbuch des Adels, Nachfolger des legendären "Gotha", findet gleichfalls nicht statt! 

Adelig sein können heute nur Männer und Frauen, wenn sie ehelich aus dem Mannesstamm einer jener Familien abstammen, die schon vor 1918 durch den jeweiligen Landesherrn anerkannt adelig waren oder einer ausländischen adeligen Familie angehören, die jetzt in Deutschland lebt und eine adelsrechtliche Nichtbeanstandung der Namensführung oder Zugehörigkeit zum deutschen Adel erlangt. Die letztgenannten Möglichkeiten sind auch heute noch praxisgerecht und werden von entsprechenden Institutionen des deutschen Adels überprüft und im positiven Falle beurkundet. Eine Ausnahme noch: Nichtadelig geborene Frauen erwerben den Adel durch ihre Heirat mit einem adeligen Mann. 

5. Gibt es einen adeligen Ehrenkodex? 

Ja! Im Anschluß an die Versammlung der europäischen Adelsorganisation C.I.L.A.N.E. (Commission d´Information et de Liaison des Associations Nobles d´Europe) im portugiesischen Porto verabschiedeten die offiziellen europäischen Adelsverbände am 2.September 1989 (vollständig abgedruckt im Dt. Adelsblatt, Jg.XXXVII, Kirchbrak 1998, S.9-10) eine aktuelle Resolution zum Verhaltenskodex des Adels, an dem sich im 21.Jahrhundert jeder Edelmann messen lassen muß und dem auch der deutsche organisierte Adel beigetreten ist: 

In diesem "Ethischen Kodex des europäischen Adels", der auch von den deutschen Adelsverbänden unterstützt wird, empfiehlt der europäische Adel seinen Mitgliedern den persönlichen Einsatz für das Wohl einer europäischen Gesellschaft, die sich im Umbruch befindet und zwar auf drei Ebenen: Im geistig-moralischen, im familiären und im gesellschaftlichen Bereich. 

Bei geistig-moralischen Werten sei es gleichgültig, welcher Religion oder philosophischen Weltanschauung der Adelige angehöre, er müsse in jedem Fall andere religiöse oder philosophische Traditionen respektieren und sich zu einem geistigen Erbe bekennen, das der Würde der Person einen hohen Stellenwert beimißt, aber jede Art von Intoleranz und Sektierertum ausschließt. Ferner soll jeder Edelmann die  Förderung der Menschenrechte unabhängig von Herkunft, sozialer Lage und Rasse verwirklichen helfen und außerdem anstreben: "Kultivierung der Ehrenhaftigkeit und des Sinnes für Ehre; besonders soll darauf Wert gelegt werden, seine Verpflichtungen zu erfüllen und sein Wort zu halten. Der Sinn der Freiheit [ist] darin zu sehen, Herausragendes anzustreben, Verantwortung zu übernehmen und uneigennützig zu dienen."

Die familiären Werte setzen einen weiteren wichtigen Schwerpunkt. Die Familie müsse für jeden Adeligen Ausgangspunkt der Gesellschaft sein, denn nur sie kann Dreh- und Angelpunkt erfolgreichen kontinuierlichen Wirkens zum Allgemeinwohl sein. Gepflegt werden müsse die "Schönheit der ehelichen Liebe" und die Würde der Ehe, das Ehepaar solle sich außerdem durch "verantwortliche Fruchtbarkeit" der Zukunft öffnen. Der Schutz des kulturellen Erbes, die Erinnerung an die Verstorbenen, die Erhaltung der Familientraditionen, Familiensolidarität und -sinn, Achtung zwischen den Generationen und Betätigung im Familienverband seien zu fordern. 

Als gesellschaftliche Werte schälen sich aus der traditionellen adeligen Gesinnung der Wunsch heraus, leitende Funktionen auszuüben und und den Geist des Dienens aufrecht zu erhalten. Der Adel dürfe nicht der Degeneration anheimfallen, sondern müsse sich berufen fühlen, zu führen und Verantwortung für ein größeres Ganzes zu übernehmen, aber nicht um der eigenen Vorteile willen, sondern zum Wohl Aller. 

Daher soll jeder Adelige Sprachkenntnisse erwerben und alle anderen Fähigkeiten und Kenntnisse, die ihn zum Führen prädestinieren. Er soll jede Mittelmäßigkeit durch professionelle Ausbildung vermeiden, eine Haltung pflegen, die sich nicht an unmittelbarem Profit und an Macht orientiert, Verantwortung aus der Geschichte entwickeln, Unternehmergeist und Mut zur Opferbereitschaft zeigen, aktiv am Aufbau Europas teilnehmen, Bürgersinn und gemeinwohlorientiertes Handeln praktizieren. 

Der Erhaltung eines bestimmten Lebenstiles, beinhaltend die Sorge um das Wohlergehen Anderer, insbesondere Schwächerer, der Wahrung der Höflichkeit und Praktizierung ebensolcher Umgangsformen, der Verwurzelung in der örtlichen Gemeinde, der Verbundenheit mit Grund und Boden, dem Heimatsinn und dem berechtigten Nationalstolz müsse ferner Priorität eingeräumt werden. Bei der Berufswahl des Jungadels darf nicht auf Prestige und Verdienst, sondern muß auf den Nutzen für die Gesellschaft geblickt werden. 

Ferner gehören der Umweltschutz und die Bewahrung der natürlichen Ressourcen ebenso wie die Anerkennung der positiven Rolle des Humors in der Gesellschaft (sic!) zu den Grundpfeilern adeligen Denkens, das als Vorbild für Mitmenschen wirken soll.


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